Allgemeine
Geschäftsbedingungen

  1. Einschreibegebühr: Für die Einrichtung eines neuen Lernplatzes fällt eine einmalige Einschreibegebühr von CHF 50.– an. Bei einer Wiederanmeldung entfällt die Einschreibegebühr.
  2. Angebote: Unsere Angebote gliedern sich in drei Lernzeitmodelle. Die Wahl des Lernzeitmodells entscheidet über die Form des Angebots und die Konditionen.
    • Modell Lernimpuls: Flexible Lernzeit mit individuell vereinbarten Lektionen nach Bedarf.
    • Modell Lernbegleitung: Regelmässige Lernzeit mit einem festen Lernplatz und wöchentlichen Lektionen. Die Planung erfolgt semesterweise. Die Anzahl der Lektionen wird auf Basis der Schulwochen berechnet. Schulferien sind von der Berechnung ausgenommen. Der Lernplatz bleibt bis zur Kündigung reserviert.
    • Modell Kurs: Kurse, Trainings und Spezialangebote gemäss Ausschreibung oder individueller Vereinbarung.
  3. Abmeldefristen: Lektionen, die nicht wahrgenommen werden können, müssen rechtzeitig und schriftlich abgemeldet werden:
    • Vormittagslektionen: am Vortag bis 07:00 Uhr.
    • Nachmittagslektionen: am Vortag vor 12:00 Uhr.
  4. Vor- und Nachholen von Lektionen im Modell Lernbegleitung sowie Kurse: Lernbegleitung: Fristgerecht abgemeldete Lektionen können bis zur Beendigung der Lernvereinbarung vor- oder nachgeholt werden. Die Planung und Terminvereinbarung erfolgen auf Initiative der Erziehungsberechtigten bzw. der Lernenden und im Rahmen der verfügbaren Kapazitäten des WissensWerks. Eine gebündelte Durchführung mehrerer offener Lektionen kann nicht garantiert werden. Bei einem Wechsel der Schulstufe bzw. des Tarifniveaus verfallen nicht bezogene Vor- und Nachhollektionen. Eine Auszahlung oder Übertragung ist ausgeschlossen. Kurse: Die Daten sind grundsätzlich gegeben; ein Vor- oder Nachholen wird ausgeschlossen.
  5. Nicht fristgerechte Abmeldung: Bei einer nicht fristgerechten Abmeldung wird die Lektion vollumfänglich verrechnet respektive verfällt im Modell Lernbegleitung und Modell Kurs.
  6. Beendigung der Lernvereinbarungen: Jede vertraglich vereinbarte Lernbegleitung kann mit einer Frist von vier Wochen schriftlich beendet werden. Lernbegleitung von Schüler:innen: Das Schuljahresende führt nicht automatisch zur Beendigung einer bestehenden Lernvereinbarung. Soll die Lernbegleitung zum Ende des Schuljahres beendet werden, muss die Kündigung spätestens vier Wochen vor den Sommerferien (BL) schriftlich erfolgen. Mehrwöchige Unterbrüche bei regelmässiger Lernbegleitung sind mindestens vier Wochen im Voraus schriftlich anzumelden.
  7. Preise: Die aktuellen Preise finden sich auf der Website. Der Preiswechsel beim  Stufenübertritt für Schüler:innen (Primar/Sek I/Sek II) erfolgt automatisch.
  8. Rechnungsstellung und Zahlungsfrist: Die Rechnungsstellung erfolgt gemäss Lernzeitmodell. Die Zahlungsfrist beträgt für alle Lernzeitmodelle 14 Tage ab Rechnungsdatum.
    • Modell Lernimpuls: Jeweils am 4. des Folgemonats.
    • Modell Lernbegleitung: Nach Anmeldung respektive jeweils semesterweise bei Fortführung der Lernvereinbarung.
    • Modell Kurs: Nach Anmeldung resp. Bestätigung der Offerte.
  9. Das WissensWerk Journal: Viermal jährlich versenden wir unser WissensWerk Journal. Darin teilen wir Einblicke in unsere Arbeit und in das, was uns beschäftigt, sowie Informationen zu aktuellen Angeboten, Ferienkursen und wichtigen Terminen. Mit der Anmeldung wird die angegebene E-Mail-Adresse in den Verteiler aufgenommen. Eine Abmeldung ist selbstverständlich jederzeit mit einem Klick oder auf kurze Mitteilung hin möglich.
  10. Erreichbarkeit und Betrieb: Unsere Erreichbarkeit richtet sich nach den üblichen Bürozeiten; Lektionen finden auch ausserhalb dieser Zeiten statt.
  11. Haftungsausschluss/Haftung für Schäden: Für alle organisierten Lektionen schliesst das WissensWerk jegliche Haftung für entstandene Schäden aus. Der Kunde bzw. die Kundin ist für eine ausreichende Versicherungsdeckung verantwortlich. Für Diebstahl und Verlust von Gegenständen in den Räumlichkeiten des WissensWerks wird keine Haftung übernommen. Lernende haften für sämtliche Schäden, die sie in und an unseren Räumlichkeiten verursachen.
  12. Datenschutz: Beachten Sie bitte unsere aktuelle Datenschutzerklärung (https://www.wissenswerk.ch). Zudem: Unseren Mitarbeitenden ist der direkte Austausch via private Telefonnummern, E-Mail untersagt. Wir bieten bei Bedarf und gemeinsamer Absprache mit den Erziehungsberechtigten WhatsApp-Gruppen an.
  13. Gerichtsstand: Für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis gilt der Gerichtsstand Arlesheim/BL.
 
 
Ergänzende Bestimmungen für wissenschaftliches Schreiben

Diese ergänzenden Bestimmungen gelten für alle Angebote des WissensWerk im Bereich wissenschaftliches Schreiben und ergänzen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des WissensWerk. Bei abweichenden Regelungen gehen für diese Angebote die nachfolgenden Bestimmungen vor.

1. Art der Unterstützung und Eigenleistung: Das WissensWerk unterstützt Kundinnen und Kunden beratend und begleitend beim wissenschaftlichen Arbeiten. Dazu können insbesondere die Entwicklung und Eingrenzung von Themen und Forschungsfragen, Literaturrecherche und Quellenarbeit, Gliederung, wissenschaftliches Schreiben und Argumentieren, Zitieren, Überarbeiten sowie die Vorbereitung der Abgabe gehören.

Die Kundin bzw. der Kunde bleibt Verfasserin bzw. Verfasser der eigenen Arbeit und trägt die Verantwortung für Inhalt, Quellen, Methodik, Eigenständigkeit und Einreichung sowie für die Einhaltung der Vorgaben der jeweiligen Bildungsinstitution.

Das WissensWerk erstellt keine wissenschaftlichen Arbeiten oder Teile davon zur Einreichung im Namen der Kundin bzw. des Kunden. Aufträge, die gegen geltendes Recht, Prüfungsbestimmungen oder die Grundsätze wissenschaftlicher Integrität verstossen, können abgelehnt oder beendet werden.

2. Umfang der vereinbarten Leistung: Der Leistungsumfang richtet sich nach dem gebuchten Angebot bzw. der individuellen Vereinbarung. Bei Einzelcoachings erfolgt die fachliche Arbeit grundsätzlich innerhalb der gebuchten Coachingzeit. Eine vorgängige Analyse von Unterlagen, separate Vorbereitung oder Nachbereitung sowie schriftliches Feedback ausserhalb der Coachingzeit sind nur enthalten, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

Bei Schreibbegleitungen oder Arbeitsphasen können je nach Angebot zusätzlich die Vorbereitung und Analyse vereinbarter Unterlagen, Nachbereitung, schriftliches Feedback, Materialien sowie eine fachliche Begleitung zwischen den Coachingterminen Bestandteil der Leistung sein.

Nicht ausdrücklich vereinbarte Leistungen – insbesondere eine vollständige Literatur- oder Quellenprüfung, Plagiatsprüfung, vollständiges Lektorat, Korrektorat oder Formatierung – sind nicht automatisch Bestandteil der Schreibbegleitung.

3. Einsatz von künstlicher Intelligenz:Künstliche Intelligenz kann im Rahmen der Begleitung eingesetzt und thematisiert werden, sofern dies mit den Vorgaben der jeweiligen Bildungsinstitution vereinbar ist. Eine Begleitung ist ebenso vollständig ohne den Einsatz generativer KI möglich.

Die Kundin bzw. der Kunde ist dafür verantwortlich, dem WissensWerk die für die jeweilige Arbeit geltenden Vorgaben zum Einsatz von KI mitzuteilen und diese bei der Erstellung und Einreichung der Arbeit einzuhalten.

4. Eingereichte Unterlagen und beigezogene Fachpersonen: Die Kundin bzw. der Kunde stellt sicher, dass die zur Bearbeitung übermittelten Texte, Daten, Bilder, Quellen und sonstigen Unterlagen im Rahmen der vereinbarten Leistung verwendet werden dürfen und keine Rechte Dritter oder Vertraulichkeitsverpflichtungen entgegenstehen.

Das WissensWerk kann für die Erbringung der vereinbarten Leistungen qualifizierte Fachpersonen oder Kooperationspartner beiziehen. Soweit diese zur Erfüllung des Auftrags Zugang zu eingereichten Unterlagen erhalten, werden sie zu einem vertraulichen Umgang mit diesen Informationen verpflichtet.

5. Verantwortung für die Endfassung: Rückmeldungen, Kommentare, Korrektur- und Änderungsvorschläge dienen der fachlichen Unterstützung. Die Kundin bzw. der Kunde entscheidet selbst, welche Vorschläge übernommen werden.

Die Verantwortung für die abschliessende Prüfung der Arbeit, die Richtigkeit und Vollständigkeit von Quellen und Zitaten, die Einhaltung formaler und institutioneller Vorgaben sowie die korrekte und fristgerechte Einreichung liegt bei der Kundin bzw. beim Kunden.

6. Keine Erfolgsgarantie: Das WissensWerk kann keine bestimmte Bewertung, Note, Annahme oder das Bestehen einer wissenschaftlichen Arbeit garantieren. Ebenso kann kein bestimmtes Ergebnis bei Plagiats-, Ähnlichkeits- oder KI-Erkennungssystemen zugesichert werden.

Kind, Eltern und Lerncoach – ein starkes Team

Nachhaltiges Lernen entsteht nicht in einer einzigen Lektion pro Woche. Entscheidend ist das regelmässige Wiederholen im Alltag. Genau deshalb beziehen wir die Eltern aktiv in den Lernprozess ein.

Im Grundlagen-Training arbeiten Kind, Eltern und Lerncoach als Team. Wir zeigen, was geübt wird, wie geübt wird und in welchen kleinen Schritten das Üben zu Hause gelingen kann. So entstehen kurze, gut machbare Lernsequenzen, die sich einfach in den Familienalltag integrieren lassen.

Das Grundlagen-Training Deutsch und/oder Mathe eignet sich besonders für Familien, die:

  • ihrem Kind beim Üben eine klare Struktur geben möchten
  • im Alltag von einfachen und konkreten Übungsanleitungen profitieren möchten
  • regelmässiges Lernen ohne täglichen Streit ermöglichen möchten
  • gemeinsam mit ihrem Kind nachhaltige Grundlagen aufbauen möchten
  • Wert auf eine enge Zusammenarbeit zwischen Elternhaus und Lerncoach legen